Im Urlaub ausgesperrt – das können sie tun

Im Urlaub ausgesperrt

Auch wenn Sie es sich jetzt am wenigsten wünschen: Im Urlaub kann es ebenso zu unangenehmen SItuationen und Missgeschicken kommen. In diesem Sinne bleiben Sie in den Ferien genauso wenig von der Gefahr verschont, sich auszusperren oder den Schlüssel zu verlieren. Gerade in Ferienorten sind immer wieder Taschendiebe unterwegs, welche auch die Schlüssel stehen können. Doch gehört der Schlüssel nicht Ihnen oder sind Sie an einem fremden Ort, lässt dies den Stresspegel natürlich noch mehr ansteigen. Die gute Nachricht: Auch im Urlaub können Sie sich schnell und unkompliziert aus dieser Situation befreien.

Aus dem Hotelzimmer ausgesperrt: Das ist zu tun

Die meisten Hotelzimmer sind heute mit Schlüsselkartensystem ausgestattet. Problematisch wird es jedoch, wenn auf dieser auch die Türnummer appliziert ist. Im Falle eines Diebstahls können sich die Gauner nun bequem Zutritt zu Ihrem Hotelzimmer verschaffen. Jetzt ist es wichtig, dass Sie schnell reagieren und an der Rezeption Bescheid geben. Die Verwaltung kann somit dafür sorgen, dass die Schlüsselkarte deaktiviert wird. Auch wenn Sie sich ausgesperrt haben, ist dies beim Hotelaufenthalt halb so schlimm. Denn der Betrieb verfügt in der Regel über Zweitschlüssel, weswegen Sie nach der Identifizierung und der Angabe Ihrer persönlichen Daten einfach wieder Zutritt verschafft bekommen.

In der Ferienwohnung ausgesperrt: Das müssen Sie beachten

Urlaub in der Ferienwohnung wird immer beliebter. Kein Wunder, so erleben Sie den Urlaubsort nämlich hautnah und haben Ihre eigenen vier Wände zur Verfügung. Dabei müssen Sie jedoch auch immer bedenken, dass Ihnen der Anbieter die eigene Wohnung anbietet. Dementsprechend vorsichtig sollten Sie mit dem Inventar umgehen. Ist daher der Schlüssel abhandengekommen, ist dies besonders ärgerlich. Nun sollten Sie unbedingt dem Eigentümer Bescheid geben. Dieser kann im weiteren Verlauf nämlich auch entscheiden, ob das Schloss ausgetauscht werden soll. Ist die Tür lediglich hinter Ihnen ins Schloss gefallen oder haben Sie den Schlüssel daheim vergessen, sollten Sie aber ebenso den Eigentümer kontaktieren. Unter Umständen verfügt dieser nämlich über einen Zweitschlüssel und kann Ihnen somit ohne weiteren Aufwand wieder Eintritt in die Unterkunft verschaffen. Wird ein Schlüsseldienst benötigt, holen Sie sich genauso lieber das Einverständnis des Eigentümers.

Siehe auch  In welchen Ländern kann man mit Kryptowährungen zahlen?

Schlüsseldienst als letzter Ausweg im Ferienort: doch Vorsicht!

Haben Sie sich ausgesperrt und ist kein Zweitschlüssel vorhanden, kommen Sie nicht um die Türöffnung durch den professionellen Schlüsseldienst herum. Dies ist jedoch oft leichter gesagt als getan. Sie werden zwar schnell einen Anbieter in der Nähe finden, jedoch kann es sich hier unabhängig vom Ort um Betrüger handeln. Gerade im Ferienort, welcher womöglich sogar im Ausland liegt, kann Ihr Fremd sein ausgenutzt werden. So sind Sie die lokalen Gepflogenheiten womöglich nicht gewöhnt oder Ihnen werden überzogene Preise als „Ortstarif“ vermittelt. Halten Sie sich daher an dieselben Regeln, wie zuhause auch. Finden Sie einen Schlüsselnotdienst, dessen Internetseite vertrauenswürdig wirkt und werfen Sie ebenso einen Blick auf die Rezensionen. Sollten Sie sich im Ausland befinden, kontaktieren Sie am besten den Vermieter Ihrer Ferienunterkunft. Diese kann Ihnen eher einen professionellen Schlüsseldienst vermitteln. In Hotels sollten Sie wiederum in keinem Fall auf eigener Faust handeln. Stattdessen kümmert sich die Rezeption auch um derartige Anliegen.

Wer übernimmt die Kosten?

Musste ein Schlüssel nachgemacht werden oder ist der Schlüsseldienst für die Türöffnung vor Ort gekommen, müssen diese Leistungen auch bezahlt werden. Wer die Kosten dabei übernimmt, hängt von der Kulanz von Eigentümer oder Hotel ab. Dies kann somit nicht pauschal beantwortet werden, weswegen Sie sich hierfür am besten an die zuständige Kontaktperson wenden.